Bekannte Betrugsmasche neu aufgelegt
Mit einfachen Mitteln gelangen Betrüger regelmäßig an Geld von Betrugsopfern. Die Polizei weist auf eine Masche hin, die bereits bekannt ist und zwischenzeitlich modifiziert wurde. Hierbei machen sich die Täter das sogenannte Mobile-Payment zunutze. Die Betrugsgefahr kann aber recht einfach unterbunden werden.
Was war bisher?
Die Täter kontaktieren das spätere Opfer via Soziale Medien und erstellen hierzu entweder die Kopie eines bereits vorhandenen Profils, bei dem viele Details öffentlich einsehbar sind, oder bedienen sich eines gehackten Profils. Im Namen des tatsächlichen Profilinhabers können die Betrüger dann die Opfer kontaktieren, die der Überzeugung sind, dass sie von einem Freund angeschrieben werden.
Unter einem Vorwand erkundigt sich der vermeintliche Bekannte nach der Mobilnummer des Angeschriebenen und löst nach Erhalt eine Bezahlung über einen Mobile Payment Service aus. Dadurch bekommt das Opfer auf sein Mobiltelefon eine Transaktionsnummer (TAN) zugesandt, die auf Bitten des Täters – bei dem das Opfer noch immer von einem Freund ausgeht – via Soziale Netzwerke zugesandt wird.
Ab diesem Zeitpunkt entsteht dem Opfer ein finanzieller Nachteil, weil der Betrüger mit dieser TAN einen Bezahlvorgang im Internet auslöst; zumeist geht es ihm dabei um den Kauf virtueller Waren. Entsprechend wird die Telefonrechnung des Opfers belastet.
Was ist neu?
Wie bisher ist davon auszugehen, dass die Kosten vom Netzbetreiber nicht erstattet werden, und die Opfer keinen Ausgleich bekommen. Ebenso geht die Polizei davon aus, dass die Abfrage der TAN mehrfach hintereinander erfolgt, bis das Tageslimit des Netzanbieters ausgeschöpft ist.
Nun erlangten die Internetkriminalisten des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West die Erkenntnis, dass die Täter zwischenzeitlich „verbessert“ vorgehen. Sie rufen nun ihre Opfer an, und geben sich als Mitarbeiter des Netzbetreibers aus. Dabei täuschen sie eine getätigte Zahlung vor und stellen die Stornierung der Buchung in Aussicht.
Um diese durchführen zu können, ist die Übermittlung einer TAN nötig, die über eine Bestätigungs-SMS übermittelt wird. Bis zu dieser Übermittlung hält der Täter das Opfer in der Leitung, so dass diesem kaum Gelegenheit zur Überlegung gegeben wird. Außerdem kann der Betrüger beim geringsten Zweifel verbal eingreifen.
Wie kann man sich schützen?
Die Betrugsgefahr kann dadurch unterbunden werden, indem beim Anbieter eine sogenannte „Drittanbietersperre“ eingerichtet wird. Diese unterbindet automatisch alle Bezahlvorgänge außerhalb der Mobilfunkdienstleistungen des Anbieters.
Wer auf aber auf diese Bezahlarten angewiesen ist, sollte sich über eine Teilsperrung informieren, die sich dann nur auf definierte Leistungen wie Abos, Erotikdienste oder Spieleseiten erstreckt.
Außerdem sollte es selbstverständlich sein, dass persönliche Transaktionsnummern (TAN) oder Persönliche Identifikationsnummern niemals weitergegeben werden; auch nicht an Bekannte oder Freunde!
(PP Schwaben Süd/West)
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